So hilft die Regierung gegen Corona-Folgen

Was tun, wenn man wegen wegbrechender Löhne und Einnahmen die Miete nicht mehr zahlen oder Schulden nicht begleichen kann? Wem die Regierung wie hilft – eine Übersicht.

Mit umfassenden Maßnahmen plant die Bundesregierung die Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Bürger abzufedern. Eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft sieht zum Beispiel Schutzprogramm für Mieter und Schuldner vor. Ebenso sind Erleichterungen für Firmen und Vereine geplant. Schon in der kommenden Woche sollen einige der Regelungen beschlossen werden.

Mieter und Schuldner

Egal ob Wohnraum oder für ein Gewerbe: Die Bundesregierung prüft, wie Mieter während der Corona-Krise entlastet werden können. Ihnen soll wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Vielen drohten Einkünfteausfälle, sie könnten so unverschuldet Probleme bekommen, die Miete rechtzeitig zu zahlen. “Wer heute zwei Monate hintereinander seine Miete nicht zahlt, dem kann gekündigt werden – und zwar fristlos”, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gelten soll die Regelung für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen.

Man arbeite im Ministerium an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Im Gespräch ist eine Änderung des Mietrechts, insbesondere der angesprochenen Kündigungsfrist. “Wir wollen das ändern und arbeiten daran, dass niemand seine Wohnung verliert.” sagt der Sprecher des Justizministeriums. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, schlug eine Stundung der Mietzahlungen vor für den Fall, dass Mieter aufgrund der Pandemie im Rückstand sind. Den Vermietern entstünden hierdurch keine Verluste, weil die Mieten später nachgezahlt werden müssten.

Auch anderen Schuldnern, wie die von Darlehen, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtlichen Folgen drohen. Im Gesetzentwurf ist eine bundesweite Stundungsregelung vorgesehen. Geplant ist, die Fristen für die Erleichterungen für Mieter und Schuldner um ein Jahr zu verlängern. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Regeln unzureichend seien, soll eine Verlängerung bis zum 31. Juli 2021 möglich sein, hieß es aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Eltern mit geringem Einkommen

Auch im Bundesfamilienministerium denkt man über die Entlastung von Familien nach, die Corona-bedingte Einkommensausfälle zu verzeichnen haben. Betroffenen Familien soll der Zugang zum Kinderzuschlag deutlich erleichtert werden, kündigte Bundesfamilienministerin Giffey in der Neuen Osnabrücker Zeitung an: “Für Eltern, die jetzt akut Einkommenseinbußen haben, planen wir die Möglichkeit, ebenfalls Ansprüche geltend zu machen. Am nächsten Montag bringen wir eine entsprechende Gesetzesänderung dazu zur Beschlussfassung ins Kabinett.”

Der Kinderzuschlag beträgt 185 Euro pro Monat und Kind zusätzlich und wird an Familien mit geringen Einkommen gezahlt. Nach Angaben des Familienministeriums haben rund zwei Millionen Kinder einen Anspruch auf die Sozialleistung. Durch die Corona-Pandemie und ihre Folgen – wie Einbußen beim Einkommen – könnten mehr Kinder zumindest zeitweise berechtigt sein. Die Maßnahmen des Ministeriums sollen das Geld möglichst zeitnah und unbürokratisch fließen lassen.

Hartz IV-Bezieher

Auch bei der Grundsicherung sind Lockerungen im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie geplant. “Wir sorgen jetzt dafür, dass die aufwendige Vermögensprüfung für sechs Monate ab dem 1. April entfällt”, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der Bild am Sonntag. Somit würde bei Neuanträgen die Vermögensprüfung für ein halbes Jahr ausgesetzt. “Außerdem kann jeder weiter in seiner Wohnung bleiben” sagte Heil. Die Leistungen der Grundsicherung würden schnell und unbürokratisch gewährt. “Das hilft erst einmal, um nicht ins Bodenlose zu stürzen.”

Das Bundesarbeitsministerium rechnet mit bis zu 1,2 Millionen zusätzlichen Hartz-IV-Beziehern durch die Corona-Krise. In einem Gesetzentwurf, der gemeinsam mit einer Vielzahl weiterer Gesetze in der kommenden Woche beschlossen werden soll, heißt es nach Angaben der Zeitung, allein bis zu 700 000 Solo-Selbstständige und bis zu 300 000 Selbstständige mit Angestellten kämen für eine Antragstellung in Frage. Für den Bundeshaushalt und die Kommunen würde das Mehrkosten in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro bedeuten.

Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Die Töpfe zur Finanzierung der Kurzarbeit wurden von der Bundesregierung bereits Anfang dieser Woche umfassend aufgestockt. Erste Zahlen einer Erhebung der Bundesagentur für Arbeit zeigen, wie stark die Nachfrage nach Kurzarbeit ist. Demnach haben in dieser Woche rund 76.700 Betriebe einen Antrag auf Coronavirus-bedingte Kurzarbeit angekündigt. Im Jahr 2019 hätten im Durchschnitt wöchentlich 600 Betriebe Kurzarbeit angezeigt.

Mit der Anzeige von Kurzarbeit starten die Betriebe das formale Verfahren, damit Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Wie viele Arbeitnehmer in den Betrieben davon betroffen sein werden, erfasst die Statistik der Arbeitsagenturen erst, sobald auf Kurzarbeit umgestellt wurde. Die Bundesregierung rechnet mit mehr als zwei Millionen Beschäftigten, die in diesem Jahr auf Kurzarbeitergeld angewiesen sein werden.

Somit übertrifft die Nachfrage nach Kurzarbeit alle bisherigen Erfahrungen. “In dieser Größenordnung in dieser Kürze der Zeit hat es das noch nicht gegeben”, hieß es bei der Agentur für Arbeit. Die Anzeigen kämen aus nahezu allen Branchen, überwiegend aus Transport/Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus.

Soloselbstständige und Kleinstunternehmer

Doch nicht nur bei größeren Betrieben oder Konzernen trifft der Einbruch der Wirtschaft die Beschäftigten hart. Vor allem viele kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige leiden unter einem gesamten oder teilweisen Ausfall des Umsatzes. Um diesen Kleinstunternehmen zu helfen, legt die Bundesregierung ein Sofortprogramm im Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro auf. Unternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten, Soloselbstständige und Freiberufler können Anträge auf Einmalzahlungen von bis zu 15.000 Euro stellen. Damit soll ein Zeitraum von drei Monaten überbrückt werden können. Die Einmalzahlungen sollen in erster Linie einen Zuschuss zu laufenden Miet- und Pachtkosten sein.

Quelle: Sueddeutsche

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